Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Joynes Sportsclubs Inhaber: Alexander Schütze (Stand: 11/2025)
1. Geltung der AGB, Vertragspartner, Minderjährig
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge des Joynes Sportsclub, Inh. Alexander Schütze (nachfolgend „Studio“ genannt), An der Autobahn 6-7, 16547 Birkenwerder.
1.2 Der Begriff „Mitglied" beschreibt jene Person (insbesondere Verbraucher, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen), die einen gesonderten Vertrag mit dem Studio abgeschlossen hat, unabhängig ihres Geschlechts, aber auch jene Personen, die beabsichtigen einen Vertrag über die Nutzung des Studios abzuschließen und sich im Prozess des Vertragsabschlusses befinden.
1.3 Minderjährige Personen, die nicht 15 Jahre alt sind, können nicht Mitglieder des Studios werden. Für Jugendliche zwischen dem vollendeten 15. Lebensjahr und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sowie für nicht vollgeschäftsfähige Personen ist ein Vertragsabschluss mit dem Studio nur mit Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten bzw. des gesetzlichen Vertreters möglich. Minderjährige können keine Verträge schließen, die eine Nutzung des Studios zu personallosen Zeiten umfassen (vgl. Ziffer 3.3). Das minderjährige Mitglied schließt mit dem Studio einen zunächst schwebend unwirksamen Vertrag, der durch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten genehmigt und sodann wirksam wird. Sind die Erziehungsberechtigten bei Vertragsschluss anwesend, so wird der Vertrag sofort wirksam. Die Einwilligung ist auch in diesem Fall durch die Unterschrift zu bestätigen.
1.4 Abweichende AGB des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Studio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Zustandekommen des Vertrages/ Anlegen eines Online-Accounts Das Studio bietet die Möglichkeit, Mitgliedsverträge online oder im Studio zu schließen.
2.1 Vertragsabschluss im Studio Bei einem Vertragsabschluss im Studio füllt das Mitglied vor Ort einen digitalen Mitgliedsvertrag aus. Durch das Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig buchen“ kommt der Vertrag zustande. Das Vertragsdokument nebst diesen AGB wird dem Mitglied per E-Mail übersendet.
2.2 Online-Vertragsabschluss Im Rahmen eines Online-Vertragsabschlusses wählt das Mitglied den gewünschten Tarif auf der Studio-Webseite aus und gibt die für den Vertragsabschluss notwendigen persönlichen Daten ein. Das Mitglied gibt durch das Anklicken einer mit „kostenpflichtig bestellen“ gekennzeichneten Schaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages ab. Bevor das Mitglied das verbindliche Angebot abgibt, wird ihm eine Kontrollübersicht angezeigt und das Mitglied hat die Möglichkeit seine Eingabe zu kontrollieren und seine Eingabe jederzeit zu korrigieren. Die Annahme des Angebots wird dem Mitglied mittels einer Bestätigungsmail durch das Studio erklärt und damit ist der Vertrag geschlossen. Der Vertragstext wird vom Studio gespeichert und das Mitglied erhält mit der Bestätigungsmail das Vertragsdokument nebst dieser AGB übersendet. Bei Online-Vertragsabschlüssen gilt für das Mitglied das gesetzliche Widerrufsrecht, hierüber wird das Mitglied beim Vertragsabschluss gesondert belehrt.
2.3 Online-Account, Joynes Birkenwerder Club-App, Joynes Birkenwerder FitnessApp Im Rahmen des Vertragsabschlusses (im Studio und online) wird das Mitglied aufgefordert eine E-Mailadresse zu benennen und ein Passwort zu vergeben. Mit dieser E-Mailadresse als Nutzerkennung wird ein Online-Account angelegt, über welchen das Mitglied über einen Selfservice-Bereich auf der Webseite seine Vertragsdaten verwalten kann und Buchungen von Leistungen vornehmen kann. Mit den vergebenen Account-Daten kann das Mitglied auch die Joynes Birkenwerder Club-App, welche kostenlos im jeweiligen App-Store heruntergeladen werden kann, nutzen. Die Club-App verfügt ebenfalls über einen „Self-Service-Bereich“ in dem das Mitglied seine Vertragsdaten einsehen und ändern (verwalten) sowie Körperanlaysewerte einsehen kann. Es ist in der App möglich Bistroguthaben aufzuladen, Terminen und Kurse zu buchen und das Auslastungsradar des Studios zu sehen. Ebenfalls kann sich das Mitglied mit den vergebenen Account-Daten in der Joynes Birkenwerder FitnessApp einloggen. Auch diese ist kostenlos im jeweiligen App-Store herunterzuladen. Mit Hilfe der FitnessApp kann das Mitglied seine Trainingsplanung und Dokumentation vornehmen, das aktuellen Bio Age einsehen und an Challenges teilnehmen.
3. Nutzung des Studios
3.1 Das Mitglied ist berechtigt, das Studio in dem Umfang und die Leistungen zu nutzen, die im Mitgliedsvertrag vereinbart wurden.
3.2 Gegenstand einer Mitgliedschaft ist die Berechtigung des Mitglieds die Trainingsflächen mit Kraft-, Fitness-, und Cardiogeräten (außer Premium Trainingssystemen) innerhalb der Öffnungszeiten (Studio öffnet täglich um 9.00 Uhr) zu nutzen.
3.3 Sofern aufgrund des Vertrages eine „Erweiterte Trainingszeit“ vereinbart wurde, können die unter Ziffer 3.1 beschriebenen Trainingsflächen abweichend von den regulären Öffnungszeiten täglich ab 6:00 Uhr und am Samstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr genutzt werden. Eine Nutzung des Studios während dieser erweiterten Öffnungszeiten durch minderjährige Personen ist ausgeschlossen. Hinweis: In der Zeit von 6:00-9:00 Uhr und am Samstag von 14:00 bis 18:00 Uhr wird das Studio personallos betrieben. Während der personallosen Zeiten findet keine Trainingsbetreuung und/oder Trainingsaufsicht statt. Im Rahmen der personallosen Öffnungszeiten erfolgt daher weder eine Einweisung in die Nutzung und Bedienung von Geräten, noch eine Trainingsüberwachung. Vor allem aber können deshalb etwaige Trainingsunfälle weder durch das Studio wahrgenommen werden, noch Hilfeleistungen durch das Studio erfolgen. Die Nutzung während der personallosen Öffnungszeiten erfolgt mithin aufsichtslos, so dass bei Trainingsunfällen das Studio keine Hilfemaßnahmen einleiten kann. Handlungsempfehlungen sowie Kontaktdaten von Hilfspersonen bei Unglücksfällen sind in dem Studio im Bereich im Eingangsbereich auf der Empfangstheke ausgehängt. Der Sauna- und Wellnessbereich ist während der erweiterten Zeiten geschlossen und das Betreten der entsprechenden Bereiche ist dem Nutzer zu diesen Zeiten verboten. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Anlage auch im Rahmen der erweiterten Nutzungszeiten nur vom Kunden höchstpersönlich genutzt werden darf.
3.4 Vom Studio werden neben der Mitgliedschaft kostenpflichtige Zusatzleistungen und Zusatzpakete (siehe Ziffer 4.4) angeboten, die nicht im monatlichen Mitgliedsbeitrag enthalten sind und als solche gekennzeichnet und ausgepreist werden (z.B. Getränke-Flatrate, Solarium, Sauna, Kurs-Paket, eGYM plus, Wassermassageliege, eGYM Expert Bereich oder Flex Expert Bereich).
3.5 Beim Abschluss eines Vertrages beinhaltet dieser immer die Leistung der Mitgliedschaft (Nutzung der Trainingsfläche: Kraft-, Fitness- und Cardiobereich) und außerdem die zusätzlichen Getränke-Flatrate und eGym Expert.
3.6 Die mit der Mitgliedschaft und der Buchung von Zusatzleistungen erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sowie die ausgehändigte Mitgliedskarte sind nicht auf Dritte übertragbar. Jedes Mitglied muss für den Einlass sein eigene Zugangsmedium benutzen. Bei Verlust oder Beschädigung des Zugangsmediums wird ein Ersatz ausgestellt. Hierfür hat das Mitglied die Kosten in Höhe von € 10,00 zu tragen, es sei denn, das Mitglied hat den Verlust oder die Beschädigung nicht verschuldet oder es weist nach, dass dem Studio überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Ohne Zugangsmedium darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio verweigern. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich dem Studio zu melden. Das Mitglied schuldet bei jedem Fall einer unzulässigen Weitergabe des Zutrittsmediums eine Vertragsstrafe von € 150,00€. Es sei denn, dass Mitglied weist nach, dass dem Studio überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt dem Studio vorbehalten; es erfolgt in diesem Fall jedoch eine Anrechnung der Vertragsstrafe auf den Schadensersatz.
3.7 Das Studio ist berechtigt Teilbereiche wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlichen Vorgaben vorrübergehend zu sperren und wegen Renovierung oder Revision für maximal 30 Tage im Jahr zu schließen. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung.
3.8 Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Studios gestattet, sofern unzerbrechliche Behältnisse benutzt werden. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sind innerhalb der gesamten Fitness-Anlage untersagt. Die Getränkeanlage darf nur mit der vom Studio gestellten Flasche benutzt werden. Ferner ist es nicht gestattet im Studio zu rauchen sowie andere Suchtgifte zu konsumieren.
3.9 Während des Trainings ist Sportkleidung zu tragen. Das Trainieren mit freiem Oberkörper oder barfuß ist nicht gestattet.
3.10 Während des Trainings am Gerät ist ein Handtuch derart zu benutzen, dass die Kontaktfläche zum Gerät abgedeckt wird. Nach dem Training am Gerät ist das jeweilige Gerät zu desinfizieren. Hanteln und Scheiben müssen nach der Übung an die dafür vorgesehenen Ablagefläche gebracht werden.
3.11 Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung gestattet. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
3.12 Das Mitglied hat die Anweisungen des Studiopersonals zu befolgen.
3.13 Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Beiträge und Gebühren, SEPA-Lastschrift, Fälligkeit
4.1 Der vertraglich vereinbarte monatliche Mitgliedsbeitrag wird für die Nutzung der Trainingsflächen mit Kraft-, Fitness-, und Cardiogeräten (außer Premium Trainingssystemen) vereinbart. Neukunden wird in den ersten zwei Wochen einer Mitgliedschaft eine kostenfreie Testphase gewährt, für welche keine Mitgliedsbeiträge zu leisten sind.
4.2 Für das „Startpaket“ fallen Kosten in Höhe von 39,90€ an. Das Startpaket beinhaltet die folgenden Leistungen: das JOYNES SPORTSCLUB Clubarmband, eine Einweisung in die Trainingsgeräte, eine Körperanalysemessung und die Orthopädische Kameravermessung zum Erkennen von Dysbalancen.
4.3 Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen Außerdem erhebt das Studio eine jährliche erweiterte Trainingsgebühr in Höhe von 39,90€. Die Gebühr beinhaltet eine 24h Nutzung der Joynes Club App zum Einsehen der Körperanlaysewerte, Selbstverwaltung der Kundendaten, Aufladen von Bistroguthaben, Buchung von Terminen und Kursen, Auslastungsradar im Studio. Außerdem die Nutzung der Joynes Fitness App mit Trainingsplanung und Dokumentation, zum Einsehen des aktuellen Bio Age und zur Teilnahme an Challenges. Beachte: Wird der Vertrag vor Ablauf des laufenden Beitragsjahres beendet, erfolgt eine anteilige Rückerstattung der noch nicht genutzten jährlichen erweiterten Trainingsgebühr auf Antrag.
4.4. Add-ONs
Für zusätzliche Leistungen, die nicht von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag, dem Startpaket oder der jährlichen erweiterten Trainingsgebühr umfasst sind, werden monatliche Gebühren erhoben, sofern das Mitglied eine oder mehrere dieser Leistungen gesondert gebucht hat. Es werden folgende Add-Ons angeboten: Getränke-Flatrate, Solarium, Sauna, Kurs-Paket, eGYM Expert Bereich, eGYM plus, Wassermassageliege oder Flex Expert Bereich). Jedem Mitglied wird einmalig bei der erstmaligen Buchung eines Add-Ons für dieses eine kostenlose Testphase von vier Wochen gewährt(außer Massageliege 14 Tage testen) , für welche keine Beiträge zu leisten sind. Die Buchung eines Add-Ons kann nur im Studio erfolgen. Ausnahme hiervon ist die Buchung des Add-Ons Getränke-Flatrate und eGYM Expert bei der Buchung der Mitgliedschaft.
4.5 Das Mitglied ist verpflichtet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Mitgliedsbeiträge und Gebühren zu bezahlen.
4.6 Sofern eine monatliche Zahlung und mit dem Mitglied nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden die monatlichen Mitgliedsbeiträge (Mitgliedsbeitrag und weitere Beiträge) jeweils im Voraus zu Beginn eines Monats für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Der jeweils fällige Betrag wird am 1. Werktag eines Kalendermonats vom Konto des Mitglieds abgebucht. Nach Ablauf der Testphase wird der monatliche Mitgliedsbeitrag sowie das „Startpaket“ (Ziffer 4.2) und die jährliche Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen (Ziffer 4.3) fällig. Sofern eine Beitragspflicht nach dem 1. eines Kalendermonats beginnt, erfolgt eine anteilige Berechnung der Beiträge für den ersten beitragspflichtigen Zeitraum und der Beitrag für diesen Zeitraum sowie die Gebühr für das „Startpaket“ und die jährliche erweiterte Trainingsgebühr wird mit dem nächsten fälligen monatlichen Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Im Falle einer Beendigung der Mitgliedschaft, kann der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.7 Sofern eine Lastschrift nicht eingelöst wird oder aufgrund eines Widerspruchs zurückbelastet wird, ist das Studio berechtigt keinen weiteren Gebrauch vom Sepa-Lastschriftmandat zu machen und/oder Ersatz der dem Studio aufgrund der Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstanden Kosten zu verlangen; dies gilt nicht, sofern das Mitglied die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung nicht zu vertreten hat.
4.8 Das Studio behält sich das Recht vor, dem Mitglied im Falle des Zahlungsverzugs Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern das Mitglied diese Kosten schuldhaft verursacht hat. Hierzu gehören neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung; hierzu zählen Mahn- und Inkassokosten, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.
4.9 Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von 2 Monatsbeiträgen entspricht in Verzug, ist das Studio berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Bei einer Kündigung aus einem wichtigen Grund, ist das Studio berechtigt, die für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeiträge als Schadensersatz geltend zu machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung des Studios aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass dem Studio überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
4.10 Sofern sich die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht, ist das Studio berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, hierbei beschränkt sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz. Das Studio wird diese Preisanpassung durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) vornehmen. Die Preiserhöhung wird ab dem Monat wirksam, der auf den Monat folgt, in dem die Erklärung zugegangen ist. Sollte sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz ermäßigen, so ermäßigt sich der monatliche Mitgliedsbeitrag entsprechend. Mit der Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes tritt die Ermäßigung des monatlichen Mitgliedsbeitrags ein.
5. Vertragsdauer und Kündigung
5.1 Der Vertrag über die Mitgliedschaft und auch Buchungen von Add-Ons werden unbefristet geschlossen und können jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Sofern dem Mitglied als Neukunde eine kostenlose Testphase von zwei Wochen gewährt wird, kann die Mitgliedschaft innerhalb der Testphase jederzeit mit einer Frist von einem Tag gekündigt werden. Sofern dem Mitglied bei einer erstmaligen Buchung eines ADD-Ons für diese Buchung eine Testphase von vier Wochen eingeräumt wird, kann das Add-On innerhalb dieser Testphase jederzeit mit einer Frist von einem Tag gekündigt werden.
5.2 Eine Kündigung hat in Textform (E-Mail oder Brief) oder über den Kündigungsbutton auf der Website des Studios zu erfolgen. Kündigungen in mündlicher Form oder per Messenger-Dienst sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5.3 Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für das Studio liegt insbesondere ein außerordentlicher Kündigungsgrund auch vor, wenn das Mitglied bei der Anmeldung und/oder späterer Änderung seiner Daten vorsätzlich Falschangaben macht oder gegen diese AGB wiederholt verstoßen hat, sofern das Studio vor der außerordentlichen Kündigung erfolglos die Einhaltung der betroffenen Vertragspflicht des Mitglieds angemahnt hat (Abmahnung).
6. Stilllegung/Ruhezeit
Kann sich das Mitglied, aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, infolge gesundheitlicher Einschränkungen für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen nicht sportlich betätigen, ist es ab dem Zeitpunkt der Vorlage einer geeigneten Bescheinigung über die Sportuntauglichkeit sowie deren voraussichtliche Dauer von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags und weiterer Beiträge befreit, es sei denn wesentliche Leistungen des Studios können weiter genutzt werden. Für die Dauer des in der ärztlichen Bescheinigung angegebenen Zeitraums ruht der Vertrag. Das Recht des Mitglieds, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt durch diese Regelung unberührt.
7. Sicherheit im Studio, Videoüberwachung, Gesundheit
7.1 Nach Vertragsschluss und vor der ersten Nutzung des Studios, kann das Mitglied eine Einweisung in Funktionsweise der Geräte auf Wunsch erhalten. In dem monatlichen Mitgliedsbeitrag ist keine Trainereinweisung oder Betreuung enthalten.
7.2 Das Mitglied trainiert eigenständig an den Geräten und ist verpflichtet nur solche Geräte zu nutzen, deren Bedienung ihm bekannt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, muss vom Mitglied ein zusätzliches Einweisungstraining gebucht werden.
7.3 Das Studio ist zum Teil personallos betrieben, d.h. in diesen Zeiten ist kein Personal anwesend, welches die Mitglieder betreuen kann. In unbetreuten Trainingszeiten dürfen nur Geräte bedient werden, die in der Erstbetreuung zusammen mit einem Trainer gezeigt wurden. Sollte man sich nicht in der Lage fühlen allein zu trainieren, nutzt man nur die betreuten Trainingszeiten (betreute Zeiten Mo-Fr. 09.00-22.00 Uhr, Sa. 09.00-14.00 Uhr, Sonntag 09.00 - 17.00 Uhr).
7.4 Um die Sicherheit auch während der personallosen Zeiten zu gewährleisten, überwacht das Studio, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, Teilflächen des Studios mit Videokameras. Die Aufnahmen werden gesichert, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die Umkleiden werden zum Schutz der Privatsphäre jedoch nicht mit Kameras überwacht.
7.5 Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Mitglied sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Fitnesstraining entgegensteht.
7.6 Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainingsplan dies vorsieht.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Das Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten.
8.2 Das Studio haftet für nur für Schäden (1) die das Studio, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung vom Studio oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.
8.3 Das Studio haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.4 Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.
8.5 Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Etwaige Kosten hat das Mitglied zu tragen.
8.6 Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.
9. Verwendung personenbezogener Daten
Das Studio versichert, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen halten. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und von uns verarbeitet sowie im Rahmen der Kundenadministration an unseren Dienstleister, die Firma Happy Systems GmbH (Abteilung ZMV) übermittelt. Dieser Dienstleister hat Zugang zu persönlichen Informationen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Er darf diese jedoch nicht zu anderen Zwecken verwenden. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Informationen gemäß dieser Datenschutzerklärung sowie den gültigen Datenschutzgesetzen zu behandeln. Die Daten werden zu Werbe- und Informationszwecken nur vom JOYNES SPORTSCLUB genutzt.
10. Datenschutz
Das Studio verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mitglieds in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Details ergeben sich aus den Datenschutzinformationen des Studios und den darin enthaltenen Verweisen, die bei Vertragsschluss und im Studio einsehbar sind. Die Datenschutzerklärung ist nicht Teil einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Mitglied und kann Änderungen unterliegen. Die Datenschutzerklärung sollte daher regelmäßig abgerufen werden.
11. Widerrufsrecht
Als Verbraucher steht dem Kunden bei einer online gebuchten Dienstleistung ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nachfolgend belehren wir Sie über das gesetzliche Widerrufsrecht. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Mitgliedschaftsvereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Joynes Sportsclub, An der Autobahn 6-9, 16547 Birkenwerder, Tel. +49(0)3303/504930; E-Mail: info@joynes.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An: Joynes Sportsclub, An der Autobahn 6-9, 16547 Birkenwerder; E-Mail: info@joynes.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung () Bestellt am ()/erhalten am () Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen.
12. Sonstiges
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG jedoch nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.